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Aslyverfahren

Wenn Sie in Deutschland Schutz suchen, stellen Sie einen Asylantrag. Dieser wird im Asylverfahren geprüft. Zuständig ist ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Hauptsitz in Nürnberg und zahlreichen Außenstellen bundesweit.

Aufgabe des BAMF

Das BAMF prüft im Einzelfall, ob Sie einen rechtlichen Anspruch auf Schutz haben, etwa wegen politischer Verfolgung, Krieg oder anderen Gefahren in Ihrem Herkunftsland. Wird Ihnen ein Schutzstatus zuerkannt, erhalten Sie damit ein Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Der Ablauf des Asylverfahrens

  1. Asylantrag stellen
    Sie reichen Ihren Antrag beim BAMF ein, meist nach Ihrer Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung.
  2. Dublin-Verfahren (Zuständigkeitsprüfung)
    Das BAMF prüft, ob Deutschland für Ihren Antrag zuständig ist oder ein anderer EU-Mitgliedstaat.
  3. Persönliche Anhörung
    Wenn Deutschland zuständig ist, lädt Sie das BAMF zu einer Anhörung ein. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fluchtgründe ausführlich zu schildern.
  4. Entscheidung
    Nach Prüfung aller Unterlagen und Aussagen entscheidet das BAMF, ob Sie Schutz erhalten oder ob Ihr Antrag abgelehnt wird. Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.

Haben Sie Fragen zu folgenden Themen?

  • Asylantragstellung
  • Dublin-Verfahren
  • Persönliche Anhörung
  • BAMF-Entscheidung
  • Ihre Pflichten und Rechte als Asylsuchende*r
  • Sprachkurse
  • Beschwerden
  • Sprachmittlung
  • etc.

Dann können Sie sich gerne per E-Mail an uns wenden:
info@penager.de