Asylverfahren
Wenn Sie in Deutschland Schutz suchen, müssen Sie einen
Asylantrag stellen. Dieser wird im Asylverfahren geprüft.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Sitz in Nürnberg und zahlreichen Außenstellen in ganz Deutschland ist ausschließlich für die Bearbeitung der Anträge zuständig.

Aufgabe des BAMF
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft jeden Fall individuell, um festzustellen, ob ein rechtlicher Anspruch auf Schutz besteht, zum Beispiel aufgrund politischer Verfolgung, Krieg oder anderer Gefahren im Herkunftsland.
Wird Ihnen ein Schutzstatus zuerkannt, erhalten Sie ein Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Ablauf des Asylverfahrens
- Um Asyl zu beantragen, müssen Sie Ihren Antrag beim BAMF stellen, in der Regel nach der Registrierung in eine Erstaufnahmeeinrichtung.
- Dublin-Verfahren (Zuständigkeitsprüfung): Das BAMF prüft, ob Deutschland für Ihren Asylantrag zuständig ist oder ein anderer EU-Mitgliedstaat.
- Persönliche Anhörung: Ist Deutschland für Ihr Verfahren zuständig, lädt Sie das BAMF zu einer Anhörung ein. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fluchtgründe ausführlich darzulegen.
- Entscheidung: Nach Prüfung aller Unterlagen und Angaben entscheidet das BAMF, ob Ihnen Schutz gewährt wird oder ob Ihr Antrag abgelehnt wird. Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.
Haben Sie Fragen zu folgenden Themen?
- Asylantragsverfahren
- Dublin-Verfahren
- Persönliche Anhörung
- BAMF-Entscheidung
- Ihre Pflichten und Rechte als Asylsuchende*r
- Sprachkurse
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- usw.
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