Bezahlkarte. Ein Instrument der Ausgrenzung
Seit dem 16. Mai 2024 wird in vielen Bundesländern die sogenannte Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt. Sie ersetzt Bargeldauszahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und soll laut Bundesregierung Verwaltungsaufwand reduzieren und Auslandsüberweisungen eindämmen.
In der Praxis führt sie jedoch zu massiven Einschränkungen und gesellschaftlicher Ausgrenzung.
Geflüchteten stehen monatlich lediglich 50 Euro Bargeld zur Verfügung, während die restlichen Leistungen nur über die Bezahlkarte ausgezahlt werden. Diese reicht jedoch oft nicht aus, um grundlegende Bedürfnisse zu decken.
In diesem Artikel möchten wir aufzeigen, was die Bezahlkarte ist, welche konkreten Folgen sie für Geflüchtete hat – und was man aktiv dagegen tun kann.
Die Realität der Bezahlkarte
Eingeschränkt & entmündigend
Statt Geldleistungen in bar zu erhalten, werden viele Geflüchtete auf eine eingeschränkte Guthabenkarte verwiesen. Kein Bargeld, keine Überweisungen – Nutzung nur in bestimmten Geschäften.
Diskriminierend & umstritten
Was als „Verwaltungsvereinfachung“ verkauft wird, bedeutet im Alltag den Verlust von Selbstbestimmung. Aktuelle Gerichtsurteile zweifeln zudem zunehmend an der pauschalen Rechtmäßigkeit.
Solidarischer Widerstand wächst
Als direkte Reaktion bilden sich in vielen Städten Tauschgruppen und solidarische Initiativen, um praktische Alternativen zu schaffen und Betroffene aktiv im Alltag zu unterstützen.
Hintergrund & Fakten
Was ist die Bezahlkarte für Geflüchtete?
Am 16. Mai 2024 trat in Deutschland eine Regelung in Kraft, die für viele Geflüchtete das Leben deutlich erschwert: die flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte.
Diese Karte ersetzt Bargeldauszahlungen für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Sie ist nicht mit einem Bankkonto verbunden, erlaubt keine Überweisungen oder Lastschriften – und ist nur in bestimmten Geschäften wie Edeka, Rewe, Lidl oder Aldi einsetzbar.
Insbesondere in ländlichen Gebieten oder kleineren Geschäften ist Kartenzahlung oft nicht möglich – was den Alltag weiter erschwert.
Ziel laut Bundesregierung: Verwaltung vereinfachen und Auslandsüberweisungen einschränken. Doch Studien wie die des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigen: Nur 7 % der Geflüchteten und 12 % der Migrant*innen ohne Fluchthintergrund überwiesen 2021 Geld ins Ausland (Silva & Zinn 2024, S. 771).
Kritik an der diskriminierenden Bezahlkarte
Die Bezahlkarte für Geflüchtete steht aus mehreren Gründen in massiver Kritik:
- Keine individuelle Anpassung: Spezielle Lebenslagen – etwa bei Krankheit, Familienbedarf oder Mobilität – werden nicht berücksichtigt.
- Eingeschränkte Nutzung: Sie funktioniert nur in bestimmten Geschäften und erlaubt kaum Bargeld – 50 € pro Monat sind die Obergrenze. Das schränkt alltägliche Ausgaben massiv ein.
- Bürokratischer Mehraufwand: Technische Probleme und komplizierte Abläufe führen zu zusätzlicher Belastung – für Verwaltungen und Geflüchtete.
- Rechtliche Fragwürdigkeit: Erste Gerichtsurteile (z. B. in Hamburg) zeigen: Pauschale Bargeldbeschränkungen sind in vielen Fällen unzulässig.
- Stigmatisierung & Ausgrenzung: Die Karte kennzeichnet Geflüchtete als „anders“ und erschwert gesellschaftliche Teilhabe.
Aktiv werden & Solidarität
Was kann ich tun?
Mitmachen bei Tauschgruppen
Wenn Sie sich einer lokalen Initiative anschließen wollen oder selbst eine Tauschgruppe gründen möchten, melden Sie sich gern bei uns unter info@penager.de.
Öffentlichkeit schaffen
Informieren Sie sich und andere. Teilen Sie Erfahrungen und Hintergrundwissen über die Bezahlkarte in Ihrem Umfeld oder über soziale Medien, um politischen Druck aufzubauen.
Was ist die Tauschaktion?
Als Reaktion auf die Bezahlkarte haben sich in vielen Städten solidarische Tauschaktionen gebildet (z. B. „Nein zur Bezahlkarte“).
Die Organisation Seebrücke unterstützt diese Aktionen und bietet eine Übersicht über aktive Tauschgruppen:
Mehr auf seebruecke.org