Deutschland hat den Völkermord an den Jesid:innen offiziell anerkannt – doch in der Praxis werden Überlebende weiterhin in den Irak abgeschoben. Bei einer Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2026 forderte unsere Rechtsberaterin Caroline Mohrs ein bundeseinheitliches und sicheres Bleiberecht.
Schriftliche Stellungnahme
zu dem
Gesetzentwurf der Abgeordneten Max Lucks, Filiz Polat, Deborah Düring, weiterer; Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden; BT-Drucksache 21/795
und
Antrag der Abgeordneten Clara Bünger, Bodo Ramelow, Anne-Mieke Bremer, weiterer; Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete vor dem Hintergrund des Genozids; BT-Drucksache 21/3601
von Caroline Mohrs – Pena.ger e. V., Bundesweite Online-Beratungsstelle für Geflüchtete, Oldenburg vom 20.02.2026
Ein humanitäres Bleiberecht ist historisch geboten
Am 23. Februar 2026 fand im Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine entscheidende öffentliche Anhörung statt. Im Mittelpunkt standen Vorstöße, um die aufenthaltsrechtliche Situation von Jesid:innen in Deutschland endlich zu sichern. Diskutiert wurden ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke.
Für unseren Verein Pena.ger e.V. war unsere Rechtsanwältin und Beraterin Caroline Mohrs als Sachverständige geladen. In ihrer Stellungnahme vor den Abgeordneten machte sie die Position unserer bundesweiten Online-Beratungsstelle deutlich: Ein humanitäres Bleiberecht für Jesidinnen und Jesiden ist in Deutschland migrationspolitisch, historisch und menschenrechtlich zwingend geboten.
Die Schutzlücke und die Angst vor Abschiebung
Obwohl der Bundestag den Völkermord durch den IS am 19. Januar 2023 historisch anerkannt hat, bleibt diese Anerkennung im asylrechtlichen Alltag oft wirkungslos. Die Obergerichte verneinen zunehmend eine flächendeckende Gruppenverfolgung, was fatale Konsequenzen für die Betroffenen hat. Wie Caroline Mohrs betonte, wirkt der Genozid jedoch bis heute fort und die Angst vor einer Wiederholung ist für die Menschen bittere Realität.
Derzeit sind bundesweit zwischen 5.000 und 10.000 Jesid:innen akut von Abschiebung bedroht. „Solange eine Anerkennung der Fortwirkungen des Genozids in asylrechtlicher Hinsicht ausbleibt, bietet nur ein gesetzlich verankertes Bleiberecht die dringend benötigte Sicherheit“, argumentierte Mohrs im Ausschuss.
Klare Forderung: Bundeseinheitliche Regelung für Rechtssicherheit
Pena.ger e.V. unterstützt den vorliegenden Gesetzentwurf grundsätzlich, da er den von Abschiebung bedrohten Menschen in Deutschland einen sichereren Rechtsstatus bieten würde. Dennoch zeigte Mohrs vor dem Gremium auch Verbesserungsbedarf auf: Ein Bleiberecht dürfe kein Flickenteppich sein. Es bedarf einer bundeseinheitlichen Anwendung der entsprechenden Regelung im Aufenthaltsgesetz, um echte Rechtssicherheit zu gewährleisten und zu zeigen, dass Deutschland seiner besonderen Verantwortung gegenüber den Überlebenden gerecht wird.
Der weitaus überwiegende Teil der Sachverständigen – darunter Menschenrechtsanwälte, Verfassungsrechtler und Organisationen wie HÁWAR.help – teilten diese Einschätzung. Sie alle forderten ein Ende der humanitären Abschiebepraxis in den Irak.
Wie geht es weiter?
Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass die aktuelle asylrechtliche Situation von Jesid:innen unhaltbar ist. Pena.ger e.V. wird die politischen Entwicklungen nach dieser Ausschusssitzung weiterhin kritisch begleiten. Wir kämpfen auch in Zukunft dafür, dass den Überlebenden des Genozids nicht nur historischer Respekt, sondern vor allem ein sicheres Leben in Deutschland garantiert wird.

