Pressemitteilung vom 25.10.2026
Unsere Ratsuchende Özlem A. und ihr Mann Metin K. sind ohne ihre Kinder in die Türkei abgeschoben worden.

Ratsuchende Özlem A. mit ihren drei Kindern (Gesichter unkenntlich gemacht).„Ich kann nicht essen, ich kann nicht sprechen, jeder Tag ohne meine Kinder ist eine Qual. Ich halte diesen Schmerz kaum noch aus. Ich wünsche mir nur eines: dass meine Stimme gehört wird und ich meine Kinder so schnell wie möglich wieder in meine Arme schließen darf.“
Zitat Özlem A.
„Für unsere Kinder wollten wir ein gutes Leben.“ Özlem A. (taz, 2026)
Unsere Ratsuchende Özlem A. und Metin K., die uns Anfang Juli aus der Abschiebehaft kontaktiert hatten, flohen 2023 aus Angst um ihr Leben aus der Türkei nach Deutschland. Anfang August 2026 wurden sie abgeschoben, ohne ihre drei minderjährigen Kinder.
Die Kinder im Alter von sieben Monaten, eineinhalb und vier Jahren blieben in Obhut des Jugendamts Frankfurt. Bis heute ist offen, wann und wie die Eltern ihre Kinder wiedersehen können, denn sie haben beide eine Wiedereinreisesperre.
„Wir hatten niemanden, der uns erklärte, wie wir uns zurechtfinden und unser Leben aufbauen können.“ Özlem A. (taz, 20261)
Nach ihrer Flucht nach Deutschland war die Familie mit beengten Unterkünften, gesundheitlichen Belastungen und fehlenden Perspektiven konfrontiert. Der Vater durfte zunächst nicht arbeiten, die Mutter konnte weder eine Schule besuchen noch ausreichend Deutsch lernen.
Im Februar 2026 wurde den Eltern dann vorläufig das Sorgerecht entzogen. Ende Juni nahm das Jugendamt die Kinder in Obhut. Anfang Juli kam es nach Darstellung der Anwältin der Familie zu einem Streit beim Jugendamt. Wenige Tage später wurde die Abschiebung der Eltern veranlasst. Zum Zeitpunkt der Rückführung waren wichtige Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht noch gar nicht abschließend geklärt worden.
Das hessische Innenministerium erklärte, dass aus seiner Sicht keine familiären Gründe gegen die Abschiebung gesprochen hätten. Die Anwältin der Familie kritisiert hingegen, dass die Eltern abgeschoben wurden, bevor der Umgang mit ihren Kindern gerichtlich geklärt war. Bislang ist auch kein telefonischer Kontakt zwischen Eltern und Kindern zustande gekommen.
Wenn ein Staat Eltern abschiebt und drei minderjährige Kinder zurücklässt, ohne den Wiederkontakt oder eine Familienzusammenführung sicherzustellen, wirft dies schwerwiegende menschen- und kinderrechtliche Fragen auf. Das Kindeswohl muss gemäß der UN-Kinderrechtskonvention vorrangig berücksichtigt werden. Der Schutz von Kindern bedeutet mehr als ihre Unterbringung: Er umfasst auch das Recht auf Familienleben und den Erhalt familiärer Bindungen. Eine menschenrechtskonforme Geflüchtetenpolitik muss Familien schützen, unnötige Trennungen vermeiden und die Rechte der Kinder konsequent in den Mittelpunkt stellen!
Die Situation stellte sowohl unsere Beratungsstelle als auch die beteiligten Unterstützer*innen vor eine erhebliche emotionale und fachliche Herausforderung. Das Ausmaß der Situation war für uns zunächst kaum fassbar. Besonders erschütternd war der psychische Ausnahmezustand der Mutter im Abschiebegewahrsam, die angesichts der Trennung von ihren drei minderjährigen Kindern und der ungewissen Perspektive sichtlich stark belastet war.
- „Asylpolitik in Deutschland: Hessen schiebt Eltern ohne ihre Kinder ab“ taz vom 19.10.2026, zuletzt aufgerufen am 25.10.2026 ↩︎


